D as Verfahren der Gefährdungsbeurteilung zur Festlegung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen wurde bereits 1996 im Arbeitsschutzgesetz niedergelegt und hielt nachfolgend in immer mehr Arbeitsschutzvorschriften und im technischen Regelwerk Einzug. Für eine erfolgversprechende Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur Fachwissen im Arbeitsschutz notwendig. Für ihren sachgerechten Einsatz bedarf es auch spezifischer Kenntnisse über die auszuführenden Tätigkeiten, Arbeitsverfahren und Betriebsmittel. Ein Ziel für die akademische Ausbildung von Sicherheitsingenieuren zu Fachkräften für Arbeitssicherheit sollte es demnach sein, den Studenten praxisorientiertes Hintergrundwissen aus der betrieblichen Realität zu vermitteln.
Seiten 178 - 183
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: