Eine Reinigungsfirma hatte den Auftrag, Moos und Flechten mit einem elektrischen Hochdruckreiniger von den Vordächern einer Garageneinfahrt zu entfernen. Ein Mitarbeiter erhielt beim Umstecken des Reinigers einen Stromschlag. Erstens war die Kabeltrommel nicht für den Außenbereich zugelassen und zweitens war das Stromkabel sichtbar an der Isolierung beschädigt. Wegen fahrlässiger Körperverletzung werden gegen den Geschäftsführer und den Vorarbeiter Strafbefehle erlassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.07.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-22 |
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