Die neue Gefahrstoffverordnung ist ein Jahr in Kraft. Mit der Neufassung erfolgte auch eine Vereinheitlichung der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Gefahrstoffbereich. Ziel war es, die Arbeitsmedizin in den durch die Gefährdungsbeurteilung mit neuer Qualität versehenen Arbeitsschutz zu integrieren.
Nunmehr liegen erste Erfahrungen über die praktische Umsetzung vor. Die Berufsgenossenschaften sehen sich vor diesem Hintergrund veranlasst, zur neu geregelten arbeitsmedizinischen Vorsorge im Gefahrstoffbereich Position zu beziehen.
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