Die besonderen Heilverfahren und Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung genießen ohne Zweifel einen guten Ruf. Dieser gründet sich insbesondere in der sorgfältigen und qualitätsorientierten Auswahl der mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zusammenarbeitenden Ärzte, Kliniken und sonstigen Leistungserbringer. Durch besondere Anforderungen an die personelle, apparative und räumliche Ausstattung wird ein hohes Maß an Strukturqualität von den Leistungsanbietern verlangt. Darüber hinaus verfügt die gesetzliche Unfallversicherung über strukturelle Vorteile und rechtliche Rahmenbedingungen, die ihr eine effektive Steuerung der Rehabilitationsprozesse ermöglichen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe, die Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln und aus einer Hand zu erbringen, haben die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand die Möglichkeit zu einem echten Fallmanagement, von dem besonders schwerverletzte Versicherte profitieren. Nicht zu Unrecht gilt die gesetzliche Unfallversicherung als der Leistungsträgerbereich im deutschen Gesundheitswesen, der ein individualisiertes Case-Management für die ihnen anvertrauten Betroffenen durchführt und das Prinzip einer integrierten medizinischen und rehabilitativen Versorgung am weitesten entwickelt hat und verwirklicht.
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