Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), das zum 1. Juli 2001 in Kraft getreten ist, wirkt sich auch auf das Recht der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Träger) aus. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Teile des Gesetzes insoweit zusammengefasst, als es nicht das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft (§§ 33-59 Art. 1 SGB IX) betrifft. Diesen Bereich deckt der nachfolgende Beitrag von Dr. Benz ab. In beiden Aufsätzen wird die Erstkommentierung des SGB IX, die von den drei Bundesverbänden der UV-Träger herausgegeben worden ist, zu Grunde gelegt ebenso wie die Erfahrungen aus den Informationsveranstaltungen, die der Hauptverband Ende Juni/Anfang Juli für seine Mitglieder angeboten hat. Paragraphen ohne Gesetzesangabe beziehen sich auf den Artikel 1. Im Übrigen ist Artikel 7 von Bedeutung, womit das SGB VII, das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, verändert wird.
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