Spätestens seit Umsetzung der Europäischen Rahmenrichtlinie in deutsches Recht haben sich die Themenfelder und Methoden des Arbeitsschutzes deutlich ausgeweitet. Zahlreiche Beispiele guter Praxis beweisen, dass eine gewinnbringende Zusammenarbeit von Arbeitsschutz und Betrieblicher Gesundheitsförderung gelingen kann. Gleichwohl ist der erweiterte Arbeitsschutz noch weit von einer flächendeckenden Verankerung in der betrieblichen Praxis entfernt. Der Artikel diskutiert mögliche Ursachen für diese Gegebenheiten und zeigt konkrete Ansatzpunkte für die betriebliche Praxis auf.
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