Die OStrV zum Schutz vor der Gefährdung durch künstliche optische Strahlung nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht. Er muss seine Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren schützen, was in der Praxis häufig noch vernachlässigt wird. Arbeitgeber können bereits bei der Planung von Arbeitsplätzen Präventivmaßnahmen ergreifen – wie ein Fallbeispiel aus der Optronik zeigt.
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