Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland ca. bis zu zwei Millionen Arbeitsunfälle. Versichert ist nicht nur die eigentliche Arbeit des Beschäftigten, sondern ebenso stehen die Wege des Arbeitnehmers von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte und von dieser retour unter Versicherungsschutz. Obwohl bei diesen Unfällen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als Kollektiv der Arbeitgeber haftet, können je nach Einzelfall zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher geltend gemacht werden.
Seiten 493 - 498
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: