Auf Grundlage von § 150 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VI wurde bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Datenbank zur Speicherung von E 101-Entsendebescheinigungen eingerichtet. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die der Zollverwaltung unterstehende Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben gemeinsam festgelegt, wie diese Datei wirksam zur Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungsfreiheit genutzt werden kann.
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