Freiwillige Vereinbarungen über branchenspezifische Standards (Branchenstandards), die derzeit in einem Projekt erprobt werden, sind eine mögliche Konsequenz aus den gesetzlichen Vorgaben durch EG-Richtlinien und deren nationale Umsetzung, bezogen auf Industriezweige (Branchen), und zwar unter den derzeitigen Rahmenbedingungen, die durch das Alleinstellungsmerkmal der Rechtssetzung durch den Staat, der Diskussion über Bürokratieabbau, Deregulierung, Modernisierung sowie Straffung des Vorschriftenwerkes gekennzeichnet ist; aus dieser Entwicklung resultieren insbesondere mehr Eigenverantwortung des Unternehmers für Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie Regelungsdefizite, die derzeit noch u. a. durch außer Kraft gesetzte Unfallverhütungsvorschriften abgedeckt sind.
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