Spätestens seit der expliziten Nennung im Arbeitsschutzgesetz 2013 sollte jedem Unternehmen in Deutschland seine Pflicht bekannt sein, die Gefährdung der Mitarbeiter durch psychische Belastungen mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung zu untersuchen. Die Umsetzung in den Unternehmen erfolgt jedoch eher zögerlich. Wir haben uns gefragt: Woran mag das liegen? Welche Vorbehalte haben Unternehmer gegen dieses Instrument? Was ist ihre Sorge?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.12.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-12-02 |
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