Vor einem Jahr – am 1. Dezember 2011 – ist das neue Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) in Kraft getreten. Es ist Teil des Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts vom 8. November 2011 und löst das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab. Was ist wirklich neu und was sagen Gerichte zur vorhersehbaren Fehlanwendung?
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