Das CE-Zeichen und die EG-Konformitätserklärung haben sich – so möchte man jedenfalls meinen – längst als Belege für die Übereinstimmung eines Produkts mit den gesetzlichen Anforderungen in unserem Bewusstsein festgesetzt. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass der sichere Umgang mit einer EG-Konformitätserklärung häufig allenfalls Qualitätsmanagern, Produktverantwortlichen oder sonstigen „Experten“ wirklich geläufig ist. Auch 25 Jahre nach Einführung des CE-Zeichens existieren noch erstaunliche Nicht- bzw. Fehlvorstellungen über Hintergrund und Aussagekraft der Kennzeichnung.
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