Auch Teil 2 des Beitrags beschreibt Vernetzungen zwischen den Haupt Aufgabenbereichen der Unfallversicherungsträger und dabei insbesondere die
– Fälle nach § 3 Berufskrankheiten-Verordnung
– Effizienz der Heilverfahrenssteuerung im Hinblick auf dadurch ersparte Rehabilitations- und Rentenkosten
– das zunehmend aktivierte benchmarking zwischen den Unfallversicherungsträgern
– Kooperation zwischen den Bereichen medizinische Rehabilitation und Entschädigung
– Kooperation zwischen den Bereichen medizinische und berufliche Rehabilitation und Prävention
– Kooperation in Beitrags- und Zuständigkeitsfragen
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