Seit dem 1. 9. 1998 kennt auch das Beamtenrecht die Altersteilzeit für Bundesbeamte; dies hat natürlich auch Bedeutung für DO-Angestellte. Die nachfolgende Abhandlung skizziert die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen für Altersteilzeit unter teilweiser kritischer Auseinandersetzung mit ersten hierzu ergangenen Durchführungshinweisen des Bundesministeriums des Inneren (BMI).
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