W ie das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25.11.2015 – B 3 KR 3/15 R – anschaulich belegt, ist die bislang traditionelle Fixierung des Sozialversicherungsrechts auf nur eine Erwerbstätigkeit einer Person nicht mehr konsequent durchzuhalten; das Nebeneinander von Beschäftigungen oder auch die Kombination abhängige/selbstständige Tätigkeit sind heutzutage keine quantitativ zu vernachlässigenden Randphänomene mehr, bei denen sachwidrige Ergebnisse möglicherweise als unvermeidbar hingenommen werden könnten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.01.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-06 |
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