Das Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) berücksichtigt seit der Novellierung im Jahr 2013 explizit psychische Gesundheit und Belastung. Eine Über- oder Fehlbelastung kann zu einer (körperlichen) Stressreaktion führen, die mittel- und langfristig ein hohes Risiko für gravierende gesundheitliche Schäden nach sich zieht (Harrach 2000, Steinmann 2005). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist deshalb auch zu prüfen, ob durch psychische Über- oder Fehlbelastung bei der Arbeit die Gefahr eines Gesundheitsschadens besteht. In Anbetracht der Komplexität der modernen Arbeitswelt und der Vielzahl von Tätigkeiten kann eine nachvollziehbare Beurteilung und Bewertung psychischer Belastung nicht einfach nach „Kochrezept“ durchgeführt werden. Hinsichtlich der Verfahren zur Erfassung von psychischer Arbeitsbelastung ergibt sich entsprechend ein sehr differenziertes Bild. Allein die Toolbox der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) listet knapp 100 Verfahren auf, die ihren Schwerpunkt entweder auf die Beobachtung von Tätigkeiten oder auf die Befragung von Mitarbeitern legen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-03 |
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