Die Scheinselbständigkeit hat sich in den vergangenen Jahren ausgeweitet. Sie ist Gegenstand einer breiten Diskussion und beschäftigt in nicht unerheblichem Umfang die Gerichte. Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklung mit dem Gesetz zur Korrektur in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom 19.12.1998 reagiert. Das Korrekturgesetz hat wie kaum ein anderes Gesetzesvorhaben der vergangenen Jahre zu einer besonders lebhaften und engagierten Diskussion geführt. Im Mittelpunkt des Interesses stehen dabei insbesondere die Regelung der Vermutung eines entgeltlichen Beschäftgungsverhältnisses in § 7 Abs. 4 SGB IV und auch die Erweiterung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VI (Art. 3 Nr. 1 bzw. Art. 4 Nr. 3 des Korrekturgesetzes). Gegen diese Regelungen werden wirtschaftspolitische und rechtliche Bedenken vorgebracht. Nachfolgend werden vor allem die auch für die gesetzliche Unfallversicherung bedeutsamen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 7 Abs. 4 SGB IV im einzelnen dargestellt und die Auswirkungen erörtert.
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