Jeden auf einer Baustelle kann jederzeit ein Arbeitsunfall treffen, als Verletzten oder Zeugen. Üblicherweise wird allein der Verletzte als Opfer behandelt. Unter diesem Gesichtspunkt lässt sich der Vorfall administrativ unkompliziert abwickeln. Aber werden wir dem tragischen Ereignis und seinen oftmals schlimmen Folgen damit tatsächlich gerecht? Wir meinen, mit Sicherheit nicht. Vieles ist sogar präventiv abwendbar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-02-11 |
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