Gesetzliche Unfallversicherung und soziales Entschädigungsrecht gehören zu zwei unterschiedlichen sozialen Systemen. Gleichwohl gibt es zwischen diesen beiden Systemen eine Vielzahl von Gemeinsamkeiten und Berührungen; seien es die Gemeinsamkeiten in der orthopädischen Hilfsmittelversorgung oder im Zusammenhang mit dem Begriff der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), der im Unfallversicherungsrecht seinen Ausgang genommen hat und von dort aus in die Kriegsopferversorgung übernommen worden ist. Daneben ist auch für die Entschädigung von Wegeunfällen im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts – wie dieser Beitrag vermitteln soll – die Rechtsprechung zum Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung von Bedeutung.
Da inzwischen eine sehr umfangreiche Rechtsprechung zur Wegeunfallentschädigung in der gesetzlichen Unfallversicherung ergangen ist, werden nachfolgend im Wesentlichen die Rechtsfragen vorgestellt, zu denen im sozialen Entschädigungsrecht durch Rechtsprechung und Literatur mehr oder weniger ausdrücklich Bezug auf Entscheidungen zur Unfallversicherung genommen wird.
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