In vielen Unfallverhütungsvorschriften und andere Arbeitsschutzbestimmungen wird gefordert, dass auf Gefahren, Verbote und Gebote sowie auf Rettungseinrichtungen am Arbeitsplatz deutlich erkennbar hingewiesen werden muss. Diesem Zweck dienen die Sicherheits- und Gesundheitsschutzzeichen.
In der Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ sind die allgemeinen Grundsätze für diese Kennzeichnungen festgelegt und die Zeichen in Gestaltung, Farbe und Größe vorgeschrieben worden, damit sie überall mit gleichem Aussehen verwendet und von jedermann schnell und leicht erkannt werden können. Unser Beitrag beschreibt aus aktuellem Anlass die Neuerungen, die der zweite Nachtrag zu dieser Unfallverhütungsvorschrift zu Beginn dieses Jahres gebracht hat.
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