Das LAG Rheinland-Pfalz hat im Urteil vom 14. April 2005 (Az. 11 Sa 810/04) über die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Obermonteurs zu entscheiden, der bei Höhenarbeiten wiederholt keinen Sicherheitsgurt nutzte:
Sachverhalt
Ein Bauunternehmen regelte mit seinen Arbeitnehmern im Arbeitsvertrag: „Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, alle ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen und den Anweisungen seiner Vorgesetzten, auch hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen (insbesondere Tragen von Schutzhelmen und Sicherheitsgürtel) strengstens Folge zu leisten. Er hat die auf den Baustellen offen ausliegenden Unfallverhütungsvorschriften zu lesen und danach zu handeln.”
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.09.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-30 |
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