Im Jahr 2015 sind zwei Sozialgerichts-Urteile aus den Jahren 2013/2014 rechtskräftig geworden, die sich mit der Frage befassen, ob ein Impfschaden nach einer vom Arbeitgeber empfohlenen Grippeschutzimpfung als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Der eine Fall betrifft das Sozialgericht Dortmund, das am 5.8.2014 – S 36 U 818/12 – entschieden hatte, dass eine Grippeschutzimpfung nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst wird. Die dagegen von der Klägerin zunächst eingelegte Berufung war später – wie sich aus einer Pressemitteilung des Sozialgerichts Dortmund vom 10.8.2015 ergibt – zurückgenommen worden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.03.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-03 |
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