Ein besonderes Kennzeichen der berufsgenossenschaftlichen Sachbearbeitung ist die vollständige, systematische Überprüfung jedes medizinischen Gutachtens im Rahmen seiner Auswertung für eine konkrete Leistungsfeststellung. Wenn diese Qualitätskontrolle mit einer Bitte um Nachbesserung oder sonstige Rückmeldung verbunden wird, trägt sie zu einer gezielten Qualifizierung des einzelnen Gutachters und insgesamt („systemimmanent“) zur Optimierung des ärztlichen Begutachtungswesens bei. Für den Unfallversicherungsträger selbst bestimmt die kritische Gutachtenauswertung wesentlich die Güte seiner Entscheidung. Auf diese Weise stellt sich die „BG-Gutachten-Umsetzungskontrolle“ als ein Verfahren zur institutionellen Qualitätssicherung der berufsgenossenschaftlichen Leistungserbringung dar. Mit den diesem Beitrag beigefügten Arbeitshilfen (Empfehlungen für die Auswertung des Gutachtens durch den Sachbearbeiter, Prüf- und Verfügungsbogen für die einzelne Gutachtenauswertung, Mitteilung einzelner Qualitätsfeststellungen an den Landesverband) können die entsprechenden Bemühungen des Sachbearbeiters unterstützt werden.
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