Die Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter in Brandverhütung und Erstmaßnahmen ist eine Obliegenheit des Unternehmers, die er an den Brandschutzbeauftragten delegiert hat. Diese Aufgabe sollte nicht nur pfl ichtgemäß anhand der Brandschutzordnung abgewickelt, sondern dazu genutzt werden, die Beschäftigten für den Brandschutz zu begeistern. Den Nutzen ernten Unternehmensleiter wie Betriebsangehörige: Erhalt von Betrieb und Arbeitsplätzen.
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