Das „Alles-aus-einer-Hand“-Prinzip, die Erbringung von Leistungen zur Prävention, zur Rehabilitation und zur Entschädigung durch einen einzigen Unfallversicherungsträger, hat sich als effektiv und effizient bewährt, gerade auch im Hinblick auf das System der berufsgenossenschaftlichen Selbstverwaltung. Die in den vergangenen Jahren vor allem unter europarechtlichen Aspekten erhobenen Forderungen zur Auflösung dieser Trias verkennen deren kosteneinsparende Wirkung. Die folgenden Ausführungen befassen sich zunächst allgemein mit dem speziellen Zusammenwirken der drei Leistungsbereiche in der Selbstverwaltungspraxis der Berufsgenossenschaften, um dann auf konkrete Einzelbeispiele einzugehen.
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