Die Reform des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat einen langen Weg hinter sich. Tatsächlich sind die Inhalte seit dem Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes weiterentwickelt und nun mit der DGUV Vorschrift 2 an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes angepasst worden. Die Veränderungen beeinflussen den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers und die fachliche Unterstützung der beiden Experten, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt. Seit 2011 ist die Diskussion um die Größe der Betriebe engmaschig geworden. Alle Betriebe ab dem ersten Beschäftigten fallen nun in die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Unfallversicherungsträger (BuS). Auch der öffentliche Dienst hat in diesem Jahr nachgezogen. Gleiche Anforderungen und Bedingungen im Arbeitsschutz sollen so für alle Betriebe möglich werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.09.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-08-29 |
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