Seit Bismarcks Zeiten gelten als eiserne Prinzipien der Gesetzlichen Unfallversicherung: „Prävention vor Rehabilitation“ und „Rehabilitation vor Rente“. Diese Leistungsgrundsätze ermöglichen eine für die DGUV typische Win-Win-Situation. Denn parallel zum Erhalt von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Arbeitsplatz, also den humanitären Zielen der Versicherten, werden auf diesem Wege der Versichertengemeinschaft die hohen Kosten eines Versicherungsfalles mit möglicherweise lebenslanger Rentenzahlung erspart.
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