Wo „Standard“ drauf steht, sollte auch „Standard“ drin sein. Die neuen Corona-Regelungen des Bundesarbeitsministeriums weichen in vielfältiger Form von diesem eigenen Anspruch ab. Die betriebliche Praxis steht vor entsprechend großen Herausforderungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-07-10 |
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