S eit dem Inkrafttreten des Neunten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) zum 1.7.2001 befinden sich die allgemeinen Regelungen auch zu Geldleistungen während der Heilbehandlung nach einem Arbeitsunfall (Verletztengeld) oder während der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Übergangsgeld) in den §§ 44 ff. SGB IX, ergänzt durch die Bestimmungen der §§ 45 ff. SGB VII bzw. infolge der dortigen Verweisungen auf das Krankengeldrecht durch die §§ 47 ff. SGB V. Dass dieses „Zusammenspiel“ von Vorschriften aus drei Büchern des Sozialgesetzbuchs nicht immer einfach ist, belegt beispielsweise das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 22.9.2011, L 3 U 296/ 08, dem der folgende Sachverhalt zu Grunde lag.
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