Das Amtsgericht (AG) Wolfratshausen hatte am 11. August 2014 über folgenden Fall zu entscheiden:
Sachverhalt
Am 10. August 2013 waren am Bahnhof Kochel in Oberbayernzwei verschiedene Unternehmen tätig:
– das Unternehmen des angeklagten Baggerfahrers B war mit Grabungsarbeiten beauftragt und
– das Unternehmen des verunglückten V war beauftragt, Bohrungen am Bahngleis durchzuführen.
Gegen 14 Uhr kam es zum Unfall.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.09.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-09-02 |
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