Der Arbeits„unfall“ ist heute immer noch einer der Schlüsselbegriffe der gesetzlichen „Unfall“versicherung, obwohl die Prävention von immer größerer Bedeutung ist und, als einer ihrer zentralen Erfolge, die Anzahl der Arbeitsunfälle seit Jahren in der Regel kontinuierlich zurückgeht. Dass der Arbeitsunfall heute „nur“ einer von mehreren Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung ist und diese Versicherungsfälle von den Leistungsfällen, z. B. die Zahlung einer Verletztenrente, zu unterscheiden sind, wurde in der letzten Ausgabe dieser Zeitschrift dargestellt. Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf den „klassischen“ Arbeitsunfall.
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