Für historisch interessierte Arbeitsschützer sind diese Tage und Wochen voller markanter „Geburtstage“: Vor 125 Jahren wurde die erste Unfallverhütungsvorschrift in Kraft gesetzt. Am 1. 6. 1891, also vor genau 120 Jahren, wurde eine Abänderung der Gewerbeordnung im Reichs-Gesetzblatt No. 18 veröffentlicht, die als „Arbeiterschutzgesetz“ in die Geschichte einging und am 7. August feiert das Arbeitsschutzgesetz seinen 15. Geburtstag. Mit der Veröffentlichung des Arbeiterschutzgesetzes von 1891 begann die stringente Wahrnehmung des Arbeitsschutzes durch staatliche Organe.
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