Kindergärten, Hochschulen und Schulen unterliegen häufig einem Sanierungsstau, der im Zuge der in Deutschland obligaten energetischen Sanierung der Gebäude aufgelöst werden soll. Energetische Sanierungen besitzen hohe politische und gesellschaftliche Relevanz, gleichwohl unterliegt die sicherheitstechnische Sanierung der Bildungseinrichtungen einem ebenso hohen, wenn nicht gar höheren gesellschaftlichen Anspruch. Der Umfang der sicherheitstechnischen Ertüchtigung ist für jeden Einzelfall von den verantwortlichen Planern festzulegen. Hierbei müssen sie das richtige Maß finden, was eine komplexe Aufgabe ist, die sich nicht allein auf das bloße Umsetzen abstrakter Vorschriften beschränken lässt. Es gilt der Grundsatz: Die Vollkommenheit im Brandschutz entsteht keinesfalls dann, wenn man nichts mehr hinzufügen könnte, sondern sie ist dann erreicht, wenn auf nichts mehr verzichtet werden kann. Werden die Entscheidungen zum Umfang brandschutztechnischer Sanierungen von Kindergärten, Schulen und Hochschulen auf dieser Basis getroffen, scheint ein vertretbares Niveau erreichbar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-01-11 |
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