Die Anerkennung der BK 2108 durch den Verordnungsgeber hat sowohl eine Vielzahl von juristischen, arbeitsmedizinischen und biomechanischen Veröffentlichungen als auch immer wieder neue Forschungsvorhaben und Diskussionsveranstaltungen ebenso hervorgerufen wie lang dauernde Gerichtsverfahren mit mehrfachen Begutachtungen, hohen Kosten für die Staatskasse und völlig offenen Ergebnissen. Im Laufe der Zeit wurden die Probleme präziser erfasst, die wegen der inhaltlichen Unbestimmtheit und zwangsläufigen Offenheit der Regelung in großer Zahl gestellten Anträge hätten weniger werden können, während bisher ein Rechtsanwalt mangels klaren Fehlens der Erfolgsaussicht praktisch immer erst einmal den Rechtsweg beschreiten musste. Die im November 2005 veröffentlichten Konsensempfehlungen und die Neufassung des Merkblatts aus 2006 stellen insoweit eine Zäsur dar.
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