Seit 1996 ist das Arbeitsschutzgesetz mit seinen zentralen Bestimmungen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz in Kraft. Die Beurteilung bildet im Konzept einer systematischen Prävention die Grundlage für einen wirksamen betrieblichen Schutz zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Viele Firmen, insbesondere die größeren haben – häufig mit direkter oder indirekter Hilfe der Berufsgenossenschaften – versucht, die Bestimmungen des § 5 dieses Arbeitsschutzgesetzes umzusetzen.
Was hat sich seitdem verändert, was hat sich verbessert? Diese Fragen werden im nachfolgenden Beitrag kritisch beleuchtet. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen muss danach in Form einer Zeitraumbetrachtung auf die tatsächlich auf den Beschäftigten einwirkenden und unmittelbar mit der jeweiligen Tätigkeit verbundenen Gefährdungen konzentriert werden.
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