Dieser Beitrag widmet sich der Vorgabe des Gesetzgebers in § 84 Abs. 2 SGB IX – ein Jahr nach dem In-Kraft-Treten am 01.05.2004. Durch die Verpflichtung der Arbeitgeber, sich einem betrieblichen Eingliederungsmanagement zu widmen, haben sich Grundstrukturen der sozialen Sicherung in Deutschland verändert. Die Betriebe und die Rehabilitationsträger, so auch die Versicherungen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, müssen neue Strategien entwickeln, um zukunftsorientierte Weichen zu stellen.
Seiten 329 - 333
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: