Bereits seit 1929 als Berufskrankheit anerkannt, stieg die Zahl der durch den Arbeitslärm gehörgeschädigten Beschäftigten in Westdeutschland in den sechziger Jahren sprunghaft an. Dies veranlasste die Berufsgenossenschaften, im Jahre 1974 einheitliche und in allen betroffenen Wirtschaftszweigen anzuwendende Präventionsvorschriften zu erlassen (Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Lärm“ (BGV-B3, vormals VBG 121)).
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