Die ersten sogenannten Alkoholhilfsprogramme sind in der Bundesrepublik Mitte der 70-er Jahre von großen Industriebetrieben eingeführt worden, verbreiteten sich in der Folge auf mittlere Betriebe und ab Mitte der 80-er Jahre auch im Bereich von Dienstleistungsunternehmen und dem öffentlichen Dienst. Die Ursprünge dieser ‚Alkoholhilfsprogramme‘ stammen aus den USA, wo die ersten Ansätze bereits in den 40-er Jahren entwickelt wurden. Die Übertragung dieser Erfahrungen, vor allem aber die Tatsache, dass 1968 erstmals mit einem Urteil des Bundessozialgerichtes die ‚Trunksucht‘ juristisch formal als Krankheit anerkannt wurde, führte in der Bundesrepublik dazu, betrieblich neue Handlungsstrategien im Umgang mit Alkoholproblemen zu entwickeln. Wie der Name der Programme bereits aussagt, fokussierten diese ausschließlich auf die Droge Alkohol und auf die Hilfe von alkoholerkrankten Beschäftigten. In den 80-er begann dann eine Erweiterung der Ansätze auf illegale Drogen, Medikamente und süchtige Verhaltensweisen sowie in Richtung suchtvorbeugender Maßnahmen. Hierzu gehört letztlich auch, Prävention und Intervention nicht nur in Richtung der Abhängigkeitserkrankten auszurichten, sondern über diese Spitze des Eisbergs hinaus auch präventive Maßnahmen für den weitaus größeren Anteil des problematischen und riskanten Konsumverhaltens zu entwickeln und umzusetzen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-03 |
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