DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-01 |
+++ Roboter-Installationen in China steigen um 44 Prozent +++ Höheres Renteneintrittsalter beeinträchtigt offenbar Gesundheit +++ In kleinen Betrieben ist das Unfallrisiko höher +++ Psychische Belastung bei der Arbeit: Erläuterungen und Hinweise für die Überwachung und Beratung +++ Umfrage – für junge Menschen ist Gesundheitsvorsorge erst im Alter relevant +++ Prioritäten für den Arbeitsschutz von morgen +++
Die ASR 3.5 Raumtemperatur enthält Mindestwerte zur Lufttemperatur in Arbeitsräumen. Aber Arbeitsschutz ist relativ – wie eine Reaktion der Bundesregierung auf die aktuelle Krise zeigt. Die bis zum 28. Februar 2023 befristete Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) senkt in § 6 die Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden gegenüber der ASR ab.
Der Beitrag gibt einen kompakten Überblick über das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe, das der AGS entwickelt hat. Das bisher Erreichte wird zusammengefasst und es wird auf die Perspektiven eingegangen.
Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Gefahrgutbeauftragten waren immer schon breit gefächert. Seit Anfang des Jahrhunderts sind die Herausforderungen aber nochmals deutlich gewachsen. Denn durch 9/11 wurde der Aspekt der Sicherung (Security) für den Transport und die Lagerung von Gefahrgut immer bedeutsamer. Die gefährlichen Güter müssen seitdem verstärkt gegen Diebstahl und Terrorismus geschützt werden und dies hatte auch gravierende Konsequenzen für die Arbeit des Gefahrgutbeauftragten.
Die Schwerpunkte dieses Artikels liegen in den Punkten Vorauswahl, Beratung, Entscheidung sowie Einkauf und Bestellung, oft zusammengefasst unter dem Begriff „Beschaffung von PSA“. In diesem Beschaffungsprozess können sich Besonderheiten ergeben und daraus erwachsen oft Schwierigkeiten und betriebliche Herausforderungen.
Neue technische Systeme bergen immer auch Risiken. Im Sinne eines praxistauglichen Umgangs mit diesen Risiken ist es wichtig, dass diese von einem möglichst großen Teil der Gesellschaft – auch jenseits des konkreten Benutzerkreises – verstanden und bewertet werden können. Andernfalls kann die individuelle Technikfolgenabschätzung von spontanen Reaktionen oder von geschürten Ängsten, Bedenken und Vorbehalten geleitet sein.
Faktoren wie der Fachkräftemangel, Globalisierung, Zuwanderung, Integrationsaktivitäten, der demografische Wandel, diverse Fluchtursachen sowie veränderte Lebens- und Erwerbsformen führen zu einer verstärkten Heterogenität und Diversität. Beispielsweise hat die EU-Binnenmigration aus Osteuropa und die Zuwanderung aus Krisen- und Konfliktländern seit 2015 stark zugenommen. Das stellt auch alle beteiligten Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz vor neue Herausforderungen.
Arbeitsschutz ist kein nationales Thema. Dies belegt z. B. der SLIC-Report von 2017, auf dessen Grundlage Deutschland gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsschutzaufsicht auf den Weg brachte. Mit dem Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021–2027 – Arbeitsschutz in einer sich wandelnden Arbeitswelt – rückt die EU den Wandel der Arbeitswelt in den Mittelpunkt des Arbeitsschutzes. Dies wird für Unternehmen neue und weitere Anforderungen an ihre Arbeitsschutz-Compliance mit sich bringen.
Dies ein typisches Fallbeispiel für vertragliche Schadensersatzhaftung im Rahmen eines Werkvertrages: Auch Auftraggeber haben Schutzpflichten. Grundlage ist eine der ältesten Arbeitsschutzvorschriften: § 618 BGB mit Fürsorgepflichten des „Dienstberechtigten“. Das Urteil des Landgericht Aachen nach einem Stromschlag an einer Steckdose mit klassischer Nullung zeigt aber auch, dass trotz Pflichtverletzung Haftungsfreiheit möglich ist: bei fehlendem Verschulden.
Wenn eine Firma ihrer Belegschaft ein bezahltes Fahrsicherheitstraining auf einem ADAC-Verkehrsübungsplatz anbietet, stellt sich die Frage, ob die teilnehmenden Personen vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst werden. Wie kürzlich das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) mit seinem Urteil vom 14.12.2021 – L 15 U 311/20 – entschieden hat, ist dies nicht immer der Fall.
+++ asecos stattet Berufsschule mit 170 Luftreinigern aus +++ SKYLOTEC präsentiert mit „Deus One“ das weltweit erste vollautomatische persönliche Evakuierungsgerät +++
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