DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-03 |
+++ Zahl der Arbeitsstunden im zweiten Quartal im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen +++ Covid-19: Mehr als 100.000 Fälle als Berufskrankheit anerkannt +++ Homeoffice-Angebot in Stellenanzeigen seit Pandemie verdreifacht +++ Arbeitszeiten während Corona: Lücke zwischen Frauen und Männern wieder größer +++ Studie weist hohe Belastung in Bezug auf Depressions- und Essstörungssymptomatik während der Corona-Pandemie nach +++ Berufsbedingtes Handekzem +++ Nicht nur in Gesundheitsberufen ist eine Covid-19-Ansteckung möglich +++ Sicher arbeiten mit Gefahrstoffen +++ Führungskräfte haben mehr Stress, jedoch auch mehr Ressourcen +++ Vor Corona sind nicht alle gleich: Arbeitsunfallzahlen 2020 spiegeln unterschiedliche Betroffenheit der Branchen +++ Kita-Fachkräfte unzufrieden mit Arbeitsbedingungen +++ Notruf-App „nora“ gestartet: Zugang zu schneller Hilfe für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen +++ BGW-Podcast „Herzschlag – Für ein gesundes Berufsleben“ +++ Junge Freiberufler fühlen sich am stärksten belastet +++ Die fehlerhafte Installation der Wanduhr in der Turnhalle +++
Im Fokus des vorzustellenden Projektes steht der Arbeits- und Gesundheitsschutz der ca. 40.000 Beschäftigten, die in Hallenbädern und therapeutischen Bädern tätig und durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bzw. die Unfallkassen der Länder versichert sind. Gemäß Bäderatlas sind in Deutschland aktuell ca. 2.800 Schwimmbäder in Form von Hallenbädern im aktiven Betrieb. Die Anzahl der therapeutischen Bäder wird über den Bäderatlas nicht erfasst und ist aktuell daher nicht quantifizierbar.
Die Neufassung Dezember 2020 der TRGS 510 enthält keine spezifischen Regelungen mehr für die Anwesenheit von Druckgaspackungen, -kartuschen und entzündbaren Flüssigkeiten in ortsbeweglichen Behältern in Verkaufsräumen. Was bedeutet das für die betriebliche Praxis von Verkaufsräumen im Groß- und Einzelhandel, im Handwerk oder in Apotheken? Der folgende Beitrag geht dieser Frage nach.
Der tägliche Umgang mit unterschiedlichen gefährlichen Stoffen und Substanzen gehört in vielen Branchen zum Arbeitsalltag. Ob entzündbare Flüssigkeiten, explosive oder oxidierend wirkende Stoffe, entscheidend ist, ihre Eigenschaften zu kennen. Nur dies allein ermöglicht den optimalen Schutz von Mitarbeitern und Umwelt. Aus diesem Grund stellt der Gesetzgeber für die Lagerung von Gefahrstoffen auch hohe Anforderungen an Mensch und Technik. Intelligente Lösungen wie Sicherheitsschränke bieten den nötigen Schutz und basieren auf besonderer Fachkenntnis über die Eigenschaften der Stoffe und deren nutzungsbezogene Besonderheiten.
Aktuelle Arbeitsbeanspruchungen und Verbesserungswünsche bei Präventionsangeboten. Betroffene und ExpertInnen berichten.
Stellen Sie sich vor, alle mit Gesundheit und Sicherheit betrauten Personen einer Firma arbeiteten effizient Hand in Hand und verfolgten einträchtig ein gemeinsames Ziel. Welche Rädchen müssten wie ineinandergreifen, damit dieses manch einem als Wunschvorstellung anmutende Szenario Realität würde?
„Ein Unternehmen montierte das Steigförderband einer Abfallentsorgungsanlage so nah an der Wand, dass der Kettenschutz zwischen dem Motor, welcher das Förderband betrieb und das Ritzel, welches für die Kraftübertragung auf das Förderband verantwortlich war, bewusst weggelassen wurde.“ Da die Maschine „jedoch nicht erwartungsgemäß arbeitete“ und „immer wieder Abfälle herunterfielen oder sich stauten“, setzte das Unternehmen Leiharbeiter ein, die „im Drei-Schicht-Betrieb die herunterfallenden Kartonabfälle manuell auf das Steigförderband beförderten“.
Vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung werden nach §§ 1 bis 13 SGB VII alle Unfälle erfasst, die sich mit dem Arbeitsleben oder mit bestimmten Tätigkeiten für das Allgemeinwohl befassen, nicht aber Verletzungen durch eigenwirtschaftliches/ privatnütziges Handeln. Die Abgrenzung der Bereiche „betrieblich“ oder „privat“ ist nicht immer einfach, wie gerade wieder ein Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (LSG) vom 24.9.2020 – L 6 U 14/20 – belegt.
+++ Sicheres Abschleppen und Bergen +++ „SEILFLECHTER“ aus Braunschweig zieht letzten Airbus 380 auf die Startbahn – Weltrekord +++ Dräger: Erfahrungen mit PSA aus der Corona-Pandemie +++
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