Der EuGH folgerte im Urteil vom 14. Mai 2019 aus dem europäischen Arbeitsschutz- und -zeitrecht die Pflicht zu einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen System der Arbeitszeitnachweise. Das Arbeitsgericht Emden wendet im Urteil vom 20. Februar 2020 diese Rechtsgrundsätze auch im arbeitsgerichtlichen Vergütungsprozess an.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.07.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-07-10 |
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