Mit 300 Mio. Euro im Jahr allein für die Primärprävention nach § 20 SGB V (2007) sind die gesetzlichen Krankenkassen ein bedeutender Träger der Prävention in Deutschland. Seit der Gesundheitsreform 2000 haben die Krankenkassen ihre Aktivitäten nicht nur quantitativ deutlich ausgebaut. Sie haben auch gemeinsam mit Experten aus Wissenschaft und Praxis ein einheitliches und verbindliches Qualitätskonzept entwickelt. 2007 wurde dieses Konzept durch Präventions- und Gesundheitsförderungsziele ergänzt. Damit will die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Kräfte bündeln, um die Effizienz von Prävention und Gesundheitsförderung zu steigern und die Nachhaltigkeit ihrer Präventionserfolge zu stärken. Speziell die arbeitsweltbezogenen Präventionsziele der GKV lassen dabei auch erkennen, dass sich die Träger der Unfall- und Krankenversicherung bei der Verfolgung ihrer Präventions- bzw. Arbeitsschutzziele durch Synergieeffekte wechselseitig unterstützen können, ungeachtet dessen, dass systembedingt grundsätzliche Unterschiede in den Zielsystemen der GKV und der gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) bestehen. Es wäre wünschenswert und sinnvoll, dass sich hier künftig ein weiteres Kooperationsfeld zwischen Unfall- und Krankenversicherung entwickelt.
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