Arbeitsschutzmanagement und Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) sind fortwährende Themen in der arbeitsschutzrechtlichen Diskussion. In der anwaltlichen Praxis taucht dieses Thema nicht nur isoliert, sondern verstärkt im Zusammenhang mit der Errichtung und Etablierung von Compliance-Systemen auf. Inhaltliche Vorgaben an ein Arbeitsschutzmanagement sind durch § 3 Abs. 2 und Abs. 1 ArbSchG vorgegeben und dürften künftig schon aus Haftungs- und Imagegründen zunehmend zentrale Aufgabe von Vorständen und Geschäftsleitungen werden.
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