Handgehaltene Druckluftpistolen werden in vielen Bereichen der industriellen Produktion eingesetzt, beispielsweise an Bearbeitungsmaschinen in der Einzelteil- und Serienfertigung. Dort werden sie eingesetzt, um Späne oder anhaftende Kühlschmierstoffe von Werkstücken oder Maschinen zu entfernen. Ein Vorteil dieser als Abblasen bezeichneten Reinigungsart ist die oft häufige Verfügbarkeit von Druckluft über Versorgungsleitungen und Schlauchanschlüssen im Betrieb. Die Nachteile dieser Reinigungsmethode sind, neben dem die Augen und Atmung gefährdenden Aufwirbeln von Partikeln, der unmittelbar am Arbeitsplatz erzeugte Arbeitslärm.
In der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sind die gesetzlichen Anforderungen bzgl. des betrieblichen Arbeitslärms festgeschrieben. Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist demzufolge verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Sollte der festgelegte Schallpegel-Auslösewert am Arbeitsplatz erreicht oder überschritten werden, müssen vorgeschriebene Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Damit soll eine Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten durch Lärm verhindert werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-03 |
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