Mit Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches VII im Jahre 1996 wurde der Präventionsauftrag der Berufsgenossenschaften um die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erweitert. Um die vielfältigen Ansätze und Aktivitäten der Berufsgenossenschaften bei der Umsetzung des erweiterten Präventionsauftrags zu diskutieren und die gewonnenen Erfahrungen auszutauschen, hat die Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ) des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften dem Wunsch der Berufsgenossenschaften entsprechend am 19. und 20. Oktober 1999 einen Erfahrungsaustausch zum Thema „Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren – Handlungsbedarf der BGen“ durchgeführt.
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