Die Landwirtschaft hatte sich im sozialistischen Gesellschaftssystem der ehemaligen DDR völlig anders entwickelt als in der Bundesrepublik Deutschland und der übrigen Europäischen Gemeinschaft. Es entstanden Strukturen, wie sie in der westlichen Landwirtschaft weitgehend unbekannt sind. Abweichend im Verhältnis zu den familiengeprägten bäuerlichen Betrieben in den alten Bundesländern gab es in der ehemaligen DDR wenige sehr große landwirtschaftliche Betriebe mit einer großen Zahl von Beschäftigten. Es gab zwei große Gruppen dieser Betriebe. Einerseits die volkseigenen Güter mit Arbeitern und Angestellten, die auf Grund eines zum Betrieb bestehenden Arbeitsrechtsverhältnisses bei der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten pflichtversichert waren. Die Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe aber war als landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften organisiert und deren Beschäftigte zum größten Teil Mitglieder dieser Produktionsgenossenschaften. Sie waren, wenn die beitragspflichtigen Einkünfte mindestens 900 DM im Kalenderjahr betrugen, bei der Sozialversicherung der Staatlichen Versicherung der DDR pflichtversichert.
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