DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-05 |
+++ Messe ArbeitsSicherheit Schweiz vom 5. bis 6. Juni 2024 in Zürich +++ Save the Date: 8. EUROSHNET Konferenz +++ Neue Arbeitsschutzprämie: Nachrüstung ELR-Gurte +++ Neuseeland verbietet PFAS in der Kosmetik +++ Viele junge Pflegekräfte erwägen Berufsaufgabe +++ Erste Hotelkette mit prämiertem Arbeitsschutzmanagement +++ Krank am Arbeitsplatz +++ Krebserregende Stoffe am Arbeitsplatz +++ Psychische Erkrankungen in der Arbeitswelt +++ Bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie +++ Krankheitstage während „Kurzarbeit null“ zählen nicht als Arbeitstage +++ Gefährdungsbeurteilung bei der Einführung einer IT-App +++ Viele Beschäftigte fürchten ein Burnout +++ Neues Seminar für Aufzugsanlagen +++
Die Selbstrettung im Rahmen der Gebäudeevakuierung kann durch die Dynamische und die Adaptive Fluchtweglenkung entscheidend verbessert werden. Mit der Neufassung der DIN 14036 werden diese beiden Fluchtweglenkungssysteme nun erstmals normativ geregelt und erhalten damit ihre eigenen technischen Standards. Insbesondere die Adaptive Lenkung könnte ein Kernstück der Brandschutzplanung der Zukunft werden.
Dieser zweiteilige Beitrag gibt in drei Abschnitten einen kompakten, einführenden Überblick über das Thema „Brand- und Explosionsschutz“. Im ersten Abschnitt wird anhand zahl reicher Beispiele der Vergangenheit die Bedeutung von Bränden und Explosionen im betrieblichen Unfall- bzw. Störfallgeschehen dargestellt. Fachliche bzw. wissenschaftliche Hintergründe mit Blick auf Brände und Explosionen sind Gegen stand des zweiten Abschnitts. Es wird ein Grundwissen vermittelt, ohne dass über Gebühr ins Detail gegangen wird. Der dritte Abschnitt gibt einen kompakten Überblick zu den für Deutschland relevanten Rechtsvorschriften zum Brand- und Explosionsschutz.
Bei einem Auslandseinsatz findet das berufsgenossenschaftliche Regelwerk Anwendung. Durch das Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger gelten die Unfallverhütungsvorschriften für die Mitgliedsbetriebe. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass das berufsgenossenschaftliche Regelwerk auch bei vorübergehenden Arbeitseinsätzen von Beschäftigten einer deutschen Firma im Ausland (bzw. in internationalen Zonen) anzuwenden ist. Große Baustellen gibt es selten in der Nähe urbaner Zentren, sondern vielfach in entlegenen Regionen. Das Unfallrisiko auf Baustellen und beim Arbeiten im Ausland wird in der Regel deutlich unterschätzt.
Seit Herbst 2023 erreichen die Krankmeldungen in Deutschland immer wieder neue Rekorde – es hat den Anschein, als würden sich die Krankenkassen darin überbieten, Höchstwerte bei Krankenstand und -scheinen, Fehltagen usw. zu vermelden. Ein spezielles Augenmerk liegt dabei seit einigen Jahren auf dem starken Anstieg psychischer Erkrankungen. Spätestens mit der Pandemie ist hier die junge Generation in den Fokus gerückt: „Mental Imbalance Youth“, „Die verletzliche Generation“, „Generation Psychotherapie“, „Generation im Krisenmodus“ sind nur einige der Bezeichnungen, die in den Medien Überschriften machen.
Knapp zwei Drittel der Bevölkerung haben sich vorgenommen, in diesem Jahr stressfreier zu werden. Gleichzeitig lassen sich fast alle Arbeitsunfälle mit dem Faktor „Stress“ in Verbindung bringen. Der Wunsch nach weniger Stress steigt bei Beschäftigten seit Jahren immer weiter an. Weniger Stress wird somit zu einem übergeordneten Faktor, mit dem sich mehrere Aspekte des Unternehmens gleichzeitig verbessern lassen: weniger Arbeitsunfälle und zufriedenere Mitarbeitende. Indes kann Stress auch ein positiver, antreibender Faktor in Unternehmen sein.
Mit Weisheiten des chinesischen Philosophen Laotse, wonach „der Weg das Ziel ist“, oder der historischen Tatsache, dass „auch Rom nicht an einem Tag erbaut wurde“, trösten wir uns gemeinhin damit, wenn Dinge reifen müssen und ihre Zeit brauchen. Gleiches gilt für die Intensivierung der staatlichen Arbeitsschutzkontrollen, für die ab dem Jahr 2026 eine 5-%-Quote einzuhalten ist.
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII erfasst die gesetzliche Unfallversicherung nur Unfälle aus dem betrieblichen Bereich und nicht solche mit ausschließlich privater Handlungstendenz. Wie zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen belegen, ist die Abgrenzung von „betrieblich” und „privat” nicht immer einfach.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit soll es richten – und wird gerichtet. Wieder einmal wird nach einem Maschinenunfall der Sicherheitsingenieur verfolgt – und bei den Vorwürfen gegen ihn werden Betriebsverantwortliche gelobt, obwohl sie nach den Aussagen im Urteil über Jahrzehnte nichts getan haben.
+++ VdS-BrandSchutzTage 2024 in Köln: Die Anmeldung für Aussteller beginnt +++ Über VdS +++
Heutzutage ist es für Unternehmen unerlässlich, nicht nur wirtschaftlich erfolgreich zu sein, sondern auch ein gesundes Arbeitsumfeld für ihre Beschäftigten zu schaffen. Ein vitales Team ist das Fundament für den Erfolg eines jeden Geschäfts – es bildet das pulsierende Herz des Betriebsalltags und ist eine unverzichtbare Säule für Innovationen und unternehmerisches Wachstum. Die zunehmende psychische Beanspruchung der Arbeitskräfte weist jedoch auf ein gravierendes Problem hin, das die Leistungsfähigkeit von Firmen spürbar schmälern kann. Neuere Erhebungen* zeigen einen kontinuierlichen Anstieg der Fehltage wegen psychischer Erkrankungen, was sowohl für die betroffenen Personen als auch für die Unternehmen selbst durch Produktivitätsverluste und finanzielle Einbußen belastend ist.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: