DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-10 |
+++ IAG Report 1/2014: „Denk an mich. Dein Rücken“ +++ OSHwiki – Eine neue Plattform für alle, die mit Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit befasst sind +++ Unfallrisiko bei der Arbeit weiter gesunken +++ „Dann bin ich eben krank“: Krankheit mit Ansage rechtfertigt nicht immer eine Kündigung +++ Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung +++ Zahl der Arbeitsunfälle geht in Berlin zurück +++
Neue oder aktualisierte Regelwerke und Hilfestellungen zur Arbeitssicherheit von apl. Prof. Dr. Ralf Pieper, Bergische Universität Wuppertal, zusammengefasst.
Der Artikel „Die faszinierende Welt der PSA – ein Porträt“ im Augustheft der BPUVZ erwähnte die von der EU-Kommission vorgeschlagene Neuregelung der Marktvorschriften für persönliche Schutzausrüstungen (PSA). Über diesen Vorschlag wird derzeit im EU-Rat und im neu gewählten EU-Parlament beraten. Ist es das generelle Ziel aller EU-Binnenmarktvorschriften, den Verbrauchern sichere Produkte zur Verfügung zu stellen, so gilt dies im Besonderen für PSA.
Wie spreche ich eine Bäuerin an, die ihren Ehemann durch einen Unfall verloren hat? Wie kommt ein Betriebsunternehmer zurecht, der mit dem Schlepper einen schweren Verkehrsunfall verursacht hat? Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet ihren Versicherten Seminare zur Gesprächsführung nach traumatischen Ereignissen. Ein Angebot für Versicherte der SVLFG, die Kontakt mit traumatisierten Menschen aus der Land- und Forstwirtschaft und dem Gartenbau haben.
Im Spannungsfeld von „Arbeit – Gesundheit – Rehabilitation“ stand das Rehawissenschaftliche Kolloquium der Deutschen Rentenversicherung vom 10. bis 12. März in Karlsruhe. Als ein roter Faden zog sich dabei die Prävention gesundheitsgefährdender psychischer Belastungen durch den Kongress. In einem Plenarvortrag vor rund 1.500 Fachbesuchern beleuchtete der Medizinsoziologe Professor Dr. Nico Dragano den Handlungsbedarf für Arbeitsschutz, Betriebliche Gesundheitsförderung und individuelle Verantwortung.
Ausgelöst durch die novellierte Fassung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), welche im neuen Format am 31.10.2013 in Kraft getreten ist, werden auch die Rechtsgrundlagen für Eignungsuntersuchungen neu diskutiert. Vielfach wurde in der Vergangenheit allein das Bestehen eines „DGUV-Grundsatzes“ (z. B. „G25“ Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) als Rechtsgrundlage zur Durchführung entsprechender ärztlicher Untersuchungen herangezogen.
Vom Blickwinkel des Arbeitsschutzes her kommt dem Weg von der Wohnung des Arbeitnehmers zum Betrieb und zurück erhebliche Bedeutung zu. Die Zahl der „Wegeunfälle“ und der dadurch entstehende betriebswirtschaftliche Schaden sind bedeutend.
Durch UV-Strahlung verursachter Hautkrebs ist eine Volkskrankheit. Er kann eine Berufskrankheit sein, wenn starke UV-Expositionen am Arbeitsplatz auftreten und die Bedingungen zur Anerkennung als Berufskrankheit vorliegen. Allerdings sind die empfohlenen Anerkennungskriterien zu hinterfragen.
Das Amtsgericht (AG) Neuburg a.d. Donau hatte im Februar 2014 über folgenden Fall zu entscheiden:
Am 8. Juni 2013 fand eine Trauung in der zum Bistum Augsburg gehörenden Kirche von Rennertshofen im Kreis Neuburg-Schrobenhausen in der Nähe von Ingolstadt statt. Während des Friedensgrußes reichten sich zwei auf der Empore stehende Musiker die Hand und erlitten einen Stromschlag.
Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten grundsätzlich ohne die Berücksichtigung des Verschuldens der Beteiligten. Eine wichtige Ausnahme bildet allerdings der Rückgriffsanspruch nach § 110 SGB VII beim Vorliegen grober Fahrlässigkeit, insbesondere auf Seiten des Unternehmers/Arbeitgebers.
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