DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-22 |
+++ Mehr Infektionen durch Krankenhauskeime +++ Zwischenbericht zur GDA-Dachevaluation zieht Bilanz +++ Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung +++ App für Wissen rund ums Malerhandwerk +++ Vertrauen in Betriebsärzte stärken und arbeitsmedizinische Vorsorge fördern +++ Bewerbungsfrist für den Deutschen Weiterbildungspreis beginnt +++ Anreiz für KMU, sich zu präsentieren +++ Mitarbeiter wünschen berufliche Förderung +++
Neue oder aktualisierte Regelwerke und Hilfestellungen zur Arbeitssicherheit
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit Sitz in Bilbao (Spanien) hat insbesondere die Aufgabe, allen europäischen Akteuren gute praktische Lösungen zugänglich zu machen. Wie die Agentur diese ermittelt, bewertet und verbreitet wird in dem folgenden Artikel beschrieben. Außerdem werden einige beispielhafte Lösungen vorgestellt.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als Rechtspflicht Das Betriebliche Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX ist seit 2004 in vielen Unternehmen, Verwaltungen und Dienstleistungsorganisationen eingeführt und kommt jetzt aktuell in eine Phase, in der die verantwortlichen Akteure vor Ort die Qualität ihres Verfahrens überprüfen und verbessern wollen. Hierfür haben in den letzten Jahren die Arbeitsgerichte Hilfestellung geleistet.
Normung heißt, frei nach Willy Brandt: „Es passt zusammen, was zusammengehört. “DIN A4-Bögen passen in Briefumschläge, Stecker in Steckdosen und Schrauben in Muttern. Produkte und Dienstleistungen nach einheitlichen Normen unterstützen die Wirtschaft. Normen tragen deutlich zur Sicherheit von Produkten für Verbraucher und Arbeitnehmer bei. Sie prägen, von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, die Arbeitswelt. Daher engagieren sich zahlreiche Experten, z.B. aus der gesetzlichen Unfallversicherung, in der Normung und verleihen dem Arbeitsschutz, unterstützt auch von der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN), eine deutliche Stimme.
Sowohl bei einer starken Auslastung eines Unternehmens, als auch bei einer angespannten Wirtschaftslage und gravierenden Sparmaßnahmen, ist die Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes erfahrungsgemäß schwieriger als sonst.
Wer im Beruf erfolgreich sein möchte, muss heute nicht nur qualifiziert, sondern auch flexibel, mobil und jederzeit erreichbar sein. Dazu kommen noch die selbstverständliche Fähigkeit zu hoher Konzentration und Verantwortung, der Zwang zu schnellen Entscheidungen, die häufigen Unterbrechungen, der Zeitdruck, die zwischenmenschlichen Konflikte.
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist die unmittelbarste Form des Schutzes eines Menschen an seinem Arbeitsplatz, da sie nicht an der Gefahrenquelle, sondern direkt an der arbeitenden Person wirken soll.
Sach-, Personen- und Vermögensschäden lassen sich im menschlichen Zusammenleben nicht vermeiden, lediglich ihre Ursachen lassen sich reduzieren. So kann es auch im bestehenden Arbeitsverhältnis zu Schadensfällen kommen. Das deutsche Recht enthält im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) umfassende Regelungen zur Restitution und Kompensation entstandener Schadensfälle.
Wie können Menschen mit Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes am besten erreicht werden? Wie kann Arbeitsschutz in der heutigen Zeit im Betrieb wirksam vermittelt werden? Wie können Arbeitsschutzunterweisungen mit Hilfe der aktuellen digitalen Medien modern und ansprechend gestaltet werden, ohne Praxisbezug und die für die Zielgruppe gebotene „Bodenhaftung“ zu verlieren?
Zum achten Mal öffnete der Virtual Fires Kongress in St. Georgen vom 25. bis 26. April seine Tore. Über 100 Vertreter von Feuerwehren, Rettungsdiensten, Katastrophenschutzeinheiten sowie Unternehmensvertreter aus den Bereichen Arbeitsschutz und -sicherheit informierten sich anhand von Vorträgen und einer begleitenden Fachausstellung über die Förderung des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes durch innovative Technologien aus den Bereichen Simulation, Visualisierung, virtuelle Realität und Serious Gaming.
Eine Reinigungsfirma hatte den Auftrag, Moos und Flechten mit einem elektrischen Hochdruckreiniger von den Vordächern einer Garageneinfahrt zu entfernen. Ein Mitarbeiter erhielt beim Umstecken des Reinigers einen Stromschlag.
Jeder Mensch muss essen und trinken, unabhängig vom Bestehen eines Arbeits- bzw. Versicherungsverhältnisses, deshalb gehören diese Tätigkeiten grundsätzlich zum unversicherten Privatbereich.
+++ Betriebliches Gesundheitsmanagement: audio-visuelle Entspannung kann Krankenstand senken +++ Institut für Arbeitsschutz (IFA) präsentiert Jahresbericht 2012 +++
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